Allgemeine Informationen

Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über unsere Schule und wichtige Regelungen des Schulalltags.

Im Schuljahr 2023/2024 besuchen ca. 300 Kinder die Grundschule Mitte. Sie werden in 13 Klassen von einem Team bestehend aus 18 Lehrerinnen /Lehrern, 2 Förderschullehrerinnen (REBUS) sowie einem evangelischen Pfarrer und einer katholischen Gemeindereferentin unterrichtet.

Kontakt

Adresse: Schulstraße 27, 61440 Oberursel

Tel.: 06171-503980

Email: Verwaltung(at)MIT.Hochtaunuskreis.net

Schulpflicht

Ihr Kind untersteht der gesetzlichen Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen.

Schulordnung

Die Schulordnung regelt das friedliche Miteinander im Schulalltag. Bitte besprechen Sie die Regelungen mit Ihrem Kind und unterstützen Sie es bei deren Umsetzung.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Gleitzeit 7.45 Uhr –  8.00 Uhr
1. Stunde 8.00 Uhr –  8.45 Uhr
2. Stunde 8.50 Uhr –  9.35 Uhr
Frühstückspause 9.35 Uhr –  9.45 Uhr
Hofpause 9.45 Uhr –  10.00 Uhr
3. Stunde 10.00Uhr – 10.45 Uhr
4. Stunde 10.50 Uhr – 11.35 Uhr
Hofpause 11.35 Uhr – 11.50 Uhr
5. Stunde 11.50 Uhr – 12.35 Uhr
6. Stunde 12.35 Uhr – 13.20 Uhr

Im Laufe der Gleitzeit sollten die Kinder in der Schule ankommen und ihren Klassenraum aufsuchen. Nach Unterrichtsschluss müssen alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich den Heimweg oder den Weg in die Betreuungseinrichtung antreten. Auf dem Schulhof sind die Kinder während der beiden Hofpausen beaufsichtigt. Das Schulgelände darf in den Pausen nicht verlassen werden.

Sprechzeiten

Unser Sekretariat ist täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Unsere Sekretärin Frau Wieck hilft Ihnen gerne weiter. Ein Gespräch mit der Schulleitung können Sie persönlich oder telefonisch vereinbaren. Termine für Gespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern bitten wir, rechtzeitig über die Kinder zu vereinbaren (s. Erreichbarkeit). Bitte vermeiden Sie unangemeldete Gespräche mit den Lehrkräften vor dem Unterricht, in den Pausen und nach Unterrichtsschluss. Bei Fragen und Problemen zur Klasse Ihres Kindes können Sie sich auch an die jeweiligen Klassenelternbeiräte wenden. 

Erreichbarkeit

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darum, uns Änderungen Ihrer Anschrift und Telefonnummern umgehend mitzuteilen, damit wir Sie im Bedarfsfall immer erreichen können. Ferner bitten wir Sie auch darum, den Vordruck für Notfallnummern, unter denen wir Sie erreichen können, vollständig ausgefüllt über die Klassenlehrerin an uns zurückzuschicken.

Krankheit

Wenn Ihr Kind wegen Krankheit zu Hause bleiben muss, geben Sie auch bei mehrtägigen Fehlen evtl. einem Nachbarskind eine schriftliche Entschuldigung mit oder verständigen Sie telefonisch eine//in. Die schriftliche Entschuldigung geben Sie bitte Ihrem Kind mit, sobald es die Schule besuchen kann. Hierzu können Sie den Vordruck im Mitteilungsheft nutzen. In Zweifelsfällen kann der Schulleiter ein ärztliches Attest verlangen. Bitte sehen Sie von telefonischen Krankmeldungen im Sekretariat ab, da sie die Verwaltungsarbeit unserer Schulsekretärin unnötig vergrößern und nicht die schriftliche Entschuldigung für die Unterlagen der Klassenleitung ersetzen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ferien

Zu den Ferienterminen folgen Sie bitte folgendem Link.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/ferien/ferientermine

Vor Ferienbeginn schließt der Unterricht nach der Hessischen Ferienordnung nach der 3. Unterrichtsstunde um 10.45 Uhr.

Beurlaubung

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kann aus wichtigen Gründen Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse Urlaub bis zu zwei Tagen gewähren. Für längere Beurlaubungen und alle Beurlaubungen vor und im Anschluss an Ferien ist der Schulleiter zuständig. Anträge hierfür sind mindestens drei Wochen vorher schriftlich mit Begründung beim Schulleiter zu stellen. Dieser entscheidet über die Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist in die Schulakte zu nehmen. (siehe § 5 der allgemeinen Ferienordnung des Hessischen Kultusministeriums)

Schulweg

Bitte lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Bewegung und frische Luft vor dem Unterricht fördern Wohlbefinden und Selbstständigkeit Ihres Kindes. Da Kinder den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs oft noch nicht gewachsen sind, empfehlen wir, dass sie nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren sollten, bevor sie an der praktischen Radfahrausbildung im 4. Schuljahr teilgenommen haben. Die Entscheidung hierüber treffen Sie; die Verantwortung liegt bei Ihnen. Wenn Sie Ihr Kind ausnahmsweise einmal mit dem Auto zur Schule bringen oder von hier wieder abholen, dann fahren Sie bitte nicht unmittelbar vor das Schultor. Halten oder warten Sie in einiger Entfernung, um die Kinder aus- und einsteigen zu lassen. Bitte benutzen Sie hierzu nicht die Lehrerparkplätze!

Versicherungsschutz

Ihr Kind ist während der gesamten Unterrichtszeit, bei allen Schulveranstaltungen und auf dem normalen direkten Schulweg gegen Unfälle versichert. Alle Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ohne Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgebäude verlässt, entfällt der Versicherungsschutz. Die Eltern tragen in diesem Fall die Verantwortung.

Sachschaden

Der Hochtaunuskreis als Schulträger gewährt auf Antrag in gravierenden Einzelfällen einen versicherungsähnlichen Deckungsschutz für Beschädigung. Die Schulwege fallen nicht unter diesen Deckungsschutz. Ausgenommen sind auch Wertsachen, Geld, Geldbörsen, Schlüssel, Fahrräder, Zahnklammern u.a.m. Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst keine Wertsachen und keine größeren Geldbeträge mit in die Schule.

Religionsunterricht

Im 1. und 2. Schuljahr findet der Religionsunterricht im Klassenverband statt. Er wird als evangelischer oder katholischer Unterricht von einer Lehrkraft mit entsprechender Lehrbefähigung erteilt. Selbstverständlich können auch Schüler, die keinem Bekenntnis angehören, an diesem Unterricht teilnehmen. Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen sollen, können auf schriftlichen und formlosen Antrag bei der Schulleitung von diesem befreit werden. Sie können dann den Unterricht später beginnen oder früher beenden, wenn der Religionsunterricht in den Randstunden liegt. Sollte er in den Mittelstunden liegen, werden sie im Klassenverband betreut.  Ab dem 3. Schuljahr findet der Religionsunterricht konfessionsgetrennt statt. Kinder, die keiner Konfession angehören nehmen am Ethikunterricht teil. Zur Abmeldung bedarf es einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Sie soll nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Eine Rücknahme der Abmeldung ist zulässig.

Sportunterricht

Achten Sie bitte auf sportgerechte Kleidung Ihrer Kinder. Besonders wichtig sind Sportschuhe, die dem Fuß Halt bieten und eine rutschfeste helle Sohle haben, um Abriebspuren auf dem Hallenboden zu vermeiden. Lange Haare Ihrer Kinder müssen während des Sportunterrichts zusammengebunden werden. Es ist nicht erlaubt Schmuck, Uhren und andere Gegenstände im Sportunterricht zu tragen. In einem Halbjahr des 3. Schuljahrs soll, wenn es die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen, Schwimmunterricht erteilt werden. Hierbei sind besondere Vorschriften zu beachten (z. B. notwendige Feststellung der Schwimmtauglichkeit), über die Sie rechtzeitig informiert werden.

Schülerbücherei

Im Souterrain des Hauptgebäudes befindet sich unsere Schülerbücherei. Die Ausleihe wird von Eltern organisiert und wird montags bis freitags in den Pausen möglich sein. Die Ausleihe an die Erstklässler erfolgt nach einer gemeinsamen Einweisung. 

Förderverein

Anfang 1996 wurde der Förderverein Grundschule Mitte Oberursel e.V. gegründet. Der Verein ist selbstlos tätig und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Sein Wirkungsbereich liegt in der finanziellen und tatkräftigen Unterstützung der Grundschule Mitte. Seit Bestehen des Vereins konnten viele Dinge angeschafft werden, die unsere Unterrichtsarbeit bereichern. Der Jahresbeitrag beträgt 10,– Euro. Darüber hinaus sind auch Einzelspenden möglich. Unsere Bitte an Sie: Unterstützen auch Sie den Förderverein und werden Sie Mitglied! 

Betreuungsangebote

Die Volkshochschule Oberursel bietet gegen Bezahlung in unseren Räumlichkeiten des neuen Betreuungszentrums und im Seitengebäude für Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten vor und nach dem Unterricht an. In der „Spielstube Standard“ (im Seitengebäude) werden Kinder bis 14.30 Uhr betreut. Die „Spielstube Plus“ (im neuen Betreuungszentrum) bietet den Kindern eine Ganztagsbetreuung bis 17.00 Uhr sowie ein Ferienprogramm. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nähere Einzelheiten zu den Angeboten erfragen Sie bitte über die Volkshochschule (Frau Prase, Tel. 06171-584824).

Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr bietet ein Team von ehrenamtlichen Helfern/innen eine pädagogische Hausaufgabenbetreuung für ca. 30 Kinder aller Jahrgangsstufen an. Unter Anleitung werden die Hausaufgaben erledigt, Unterrichtsinhalte vertieft und Klassenarbeiten vorbereitet. Die Anmeldung erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit der Klassenlehrerin über die Leiterin Frau Brodbeck. Sie erteilt auch nähere Auskünfte über die Kosten.

Elternkommunikation

Über die Unterrichtsinhalte und Veranstaltungen der einzelnen Klassen werden Sie von der Klassenlehrerin auf den Klassenelternabenden informiert. Sie finden mindestens einmal pro Schulhalbjahr statt und sollten von mindestens einem Elternteil besucht werden.

Darüber hinaus erhalten Sie Nachrichten auch in schriftlicher Form von der Klassenlehrerin / von dem Klassenlehrer, entweder in einem Klassenbrief für alle über die schul.cloud oder die Ranzenpost oder als persönliche Notiz im Mitteilungsheft. Die Zugangsdaten uir schul.cloud erhalten Sie bei Schuleintritt Ihres Kindes von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer.

Informationen, die die gesamte Schulgemeinde betreffen, erhalten Sie von der Schulleitung über die schul.cloud. Alle Schreiben sollten Sie bitte aufmerksam lesen, da sie  zum Teil wichtige Unterrichtsregelungen (z.B. geänderte Anfangs- und Endzeiten) enthalten. Einzelne Elterninformationen der Schulleitung erhalten Sie auch über die Ranzenpost – gerade bei erforderlichen schriftlichen Rückmeldungen.

Über alle schulrelevanten Fragen können Sie sich außerdem über die Homepage des Hessischen Kultusministeriums oder die Schulhomepage informieren.

Stundentafel

In den ersten beiden Schuljahren erhalten die Kinder jeweils 21, im dritten und im vierten Schuljahr jeweils 25 Wochenstunden Unterricht. Die Stundentafel umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht, Religion/Ethik und Sport sowie – ab dem dritten Schuljahr – auch Englisch.

Nähere Informationen zur Stundentafel erhalten Sie über folgenden Link

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-Pr_SekIStdTafVHE2011pP6